EDITORIALS

Nachlese: MIM-Münchner Immobilien Messe vom 16.-18. März 2018

Großer Andrang herrschte zeitweise an unserem Stand auf der Münchner Immobilien Messe vom 16.-18. März 2018 (MIM). Das Interesse an unseren Makler-Dienstleistungen sowie an unserer Hausverwaltung war groß. Unser Geschäftsführer und Rechtsanwalt hielt einen stark beachteten Vortrag über die rechtlichen Aspekte beim Verkauf/Kauf von Immobilien.Unsere gemeinsam mit freundlicher Genehmigung von Media Markt durchgeführte Werbeaktion, bei der Immobilien-Verkäufer und Tippgeber eine Geschenkekarte von Media Markt über EUR 2.500,00 erhalten können, kam gut an. Unser besonderer Dank gilt unserem engagierten Messe-Team!

Großes Interesse zeigten die Zuhörer des Vortrags unseres Geschäftsführers im Forum der MIM an den größtenteils unbekannten Mieterschutzvorschriften beim Erwerb vermieteten Eigentums nach WEG-Aufteilung. Häufig werden auch vermietete Immobilien zum Selbstbezug erworben. Dazu ist es erforderlich, dass der Erwerber – nachdem die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vollzogen wurde – dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigt. Wurde die Wohneinheit allerdings, nachdem sie bereits vermietet war, in Wohnungseigentum aufgeteilt und nun verkauft, so besitzt der Mieter nicht nur für den ersten Verkaufsfall ein gesetzliches Vorkaufsrecht, sondern auch einen 3-jährigen – in München und anderen Regionen mit angespannter Situation am Mietwohnungsmarkt sogar 10-jährigen – Kündigungsschutz. Die 10-jährige Kündigungsfrist ergibt sich dabei keineswegs etwa unmittelbar aus dem Grundbuch! Deshalb sind insbesondere Eigenbedarfserwerber, die eine vermietete Wohnung kaufen wollen, aufgefordert, vorab rechtlich prüfen zu lassen, ob eine kurzfristigere Kündigung zur Durchsetzung des Eigenbedarfs überhaupt rechtlich möglich ist. Bei ProEigentum Immobilien erhalten Sie diese Prüfung selbstverständlich im Service inkludiert.

Obwohl wir mit unserer ProEigentum Hausverwaltung bislang wenig bis gar keine Außenwerbung betrieben haben, freuten wir uns aufgrund des Messe-Feedbacks über einen offenbar durchaus verbreiteten Bekanntheitsgrad. Die ständig steigende Nachfrage nach unseren umfangreichen Leistungen in der Hausverwaltung belegt hohe Kundenzufriedenheit; für die zahlreichen Empfehlungen unserer Kunden bedanken wir uns sehr herzlich!

November 2016: Vermieten, Verkaufen, WEG-Recht, Finanzen

Auch in den vergangenen sechs Wochen haben die deutschen Gerichte wieder einige interessante Urteile zu immobilienrechtlichen Themen erlassen, die wir Ihnen in dieser neuen Ausgabe unseres Newsletters IN ImmoNews vorstellen möchten.

September 2016: Vermieten, WEG-Recht

Nach der Sommerpause war es Zeit, mit einem aufmerksamen Blick wieder interessante Urteile rund um die Immobilie für Sie herauszusuchen. Auch in dieser Ausgabe unseres Newsletter IN ImmoNews stellen wir wieder einige Entscheidungen der Gerichte vor, die zum Teil sicherlich kontrovers diskutiert werden.

Juli 2016: Kaufen, Vermieten, WEG-Recht

Nach einem furiosen und sehr erfolgreichen Messeauftritt bei der „Die 66“ (Video vom Messestand: www.youtube.com/watch?v=VP7853ayuP0), wo wir unser derzeit am stärksten beworbenes Produkt, die Immobilienverrentung, promotet haben und dem Start der bereits letztes Jahr gegründeten eigenen Hausverwaltung (www.proeigentum-hv.de), die sich auf die Betreuung von Liegenschaften bis ca. 50 Einheiten spezialisiert hat, ist nun  wieder ein wenig Ruhe eingekehrt und damit auch die Gelegenheit gegeben, die nächste Ausgabe unseres von Ihnen hoffentlich schon sehnsüchtig vermissten Newsletters zusammen zu stellen.

März 2016: Verkaufen, Vermieten, Interressante Urteile in Schlagzeilen

In der vorliegenden März-Ausgabe bieten wir wieder einige interessante Urteile aus den Bereichen Vermietung und Verkauf sowie kurze Schlagzeilen aus dem Wohnungseigentumsrecht.

Zu unserem neuen Produkt Immobilienverrentung findet am 10.03.2016 um 18:30 bei uns in der Englschalkingerstr. 230 eine Info-Veranstaltung statt.

Januar 2016: Mietrecht, WEG-Recht, Interressante Urteile in Schlagzeilen

Zunächst möchte ich allen Abonnenten unseres Newsletters ein glückliches neues Jahr mit viel Lebensfreude und Energie wünschen.

Auch wir sind voller Energie ins neue Jahr gestartet. Am 21. Januar 2016 startet unser brandneuer Radiospot auf Radio Arabella zu unserem neuen TOP-Thema „ImmobilienVerrentung“, mit dem wir auch auf der größten 55+ Messe Deutschlands, der „Die 66“ vom 08. - 10. April 2016 im MOC vertreten sein werden. Interessenten können sich bei uns für ein Messe-VIP-Ticket melden. Nähere Informationen zu diesem Thema unter www.ProVerrentung.de.

September 2015: Kaufrecht, Mietrecht, WEG-Recht, Nachbarschaftsrecht

Die Sommerpause ist vorbei und wir hoffen, Sie haben einen erholsamen, sonnigen Sommer verbracht. Die Gerichte haben wieder wichtige Fragen rund um die Immobilie zu entscheiden gehabt; und das fast aus allen Rechtsgebieten - sei es Kaufrecht, Mietrecht, WEG-Recht, Nachbarschaftsrecht - diesmal ist sicherlich für jeden etwas dabei.

Bitte beachten Sie auch unseren Gästebeitrag des Loewe-Studios Knoll.

Wie immer wünsche ich Ihnen nunmehr viel Spaß und gute Unterhaltung beim Lesen unseres Newsletters.

August 2015: Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt ab 1. August nun auch in Bayern!

Schon seit 01.06.2015 gilt bundesweit das Gesetz über die Mietpreisbremse. Danach darf in Regionen, in denen ein angespannter Mietmarkt besteht, bei der Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses die neue Miete die durchschnittliche Vergleichsmiete höchstens 10% übersteigen.

Juni 2015: Vermietung und WEG

Im Oktober 2014 haben wir den letzten Newsletter veröffentlicht. Sicherlich haben Sie unsere monatliche Lektüre in der Zwischenzeit schon vermisst – hoffen wir zumindest! Tatsächlich ist die ProEigentum Immobilien GmbH zum 01. November letzten Jahres in ein neues, schönes und vor allem größeres Ladengeschäft, in das HAUS DER IMMOBILIEN in der Englschalkingerstr. 230 umgezogen.

Oktober 2014: Vermieten und WEG

Unser IN ImmoNews im Oktober bringt neben einer Zusammenfassung der Situation auf dem Münchener Immobilienmarkt in der ersten Jahreshälfte wieder einige neue, interessante Rechtsentscheidungen aus der Welt der Immobilien, diesmal insbesondere aus den Bereichen Vermieten und WEG.

September 2104: Steuerliche Absetzbarkeit, Kündigung eines gemieteten Hauses, u.v.m.

Die Sommerpause ist zu Ende, die Gerichte haben ihre Arbeit wieder aufgenommen. Trotz Urlaubszeit konnte die Redaktion wieder einige interessante Urteile für Immobilien-Eigentümer aufstöbern. Wie immer haben wir versucht, die Entscheidungen unserer Gerichte in allgemeinverständlicher Weise darzustellen.

Juli 2014: Untervermietung während eines mehrjährigen, berufsbedingten Auslandsaufenthalts

Seit unserem letzten Newsletter haben sich wieder einige sehr interessante Entscheidungen der Gerichte rund um die Immobilie ergeben. Insbesondere an Vermieter gewandt, darf ich auf die Entscheidung zur Frage der Berechtigung der Untervermietung während eines mehrjährigen, berufsbedingten Auslandsaufenthalts der Mieter hinweisen.

Mai 2014: Mietkaution, Eigenbedarfskündigung

Der BGH hat diesen Monat in einer neuen Entscheidung ein interessantes Urteil zur Frage, inwieweit der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses auf die Mietkaution zugreifen darf, gefällt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Mietrecht befasst und den Gründen für eine Eigenbedarfskündigung eine weitere Facette hinzugefügt.

April 2014: April, April!

Der April bringt nicht nur den Frühling, sondern auch wieder jede Menge an interessanten Urteilen rund um die Immobilie. Wir haben einige davon für unseren Newsletter ausgesucht und versuchen, Ihnen wieder in möglichst unterhaltsamer und verständlicher Weise juristische Entscheidungen nahezubringen.

März 2014: München konnte in allen Immobiliensegmenten zulegen – Gutachterausschuss

Gutachterausschuss der LHSt München: Der Münchner Immobilienmarkt boomt weiter. München konnte in allen Immobiliensegmenten - mögen es Wohnbaugrundstücke, Neubau oder Bestandsimmobilien sein - bei der Preisentwicklung in 2013 weiter zulegen. Zu diesem Ergebnis kommt der Gutachterausschuss der LHSt München in seinem Bericht für das 4. Quartal 2013, in dem er die vorläufige Marktanalyse für 2013 präsentiert.

Februar 2014: Vermietung und WEG

Interessante Urteile waren im Januar so dünn gesät, dass wir unserem Newsletter noch etwas Winterschlaf gönnten. Dafür beinhaltet der aktuelle Newsletter für Februar 2014 gleich ein ganzes Feuerwerk an spannenden Themen rund um die Immobilie, insbesondere aus den Bereichen Vermieten und WEG.

Dezember 2013: Politik und die Mietpreisbremse

Die Erkenntnis, dass der Markt den Preis besser und ehrlicher als alle künstlichen Eingriffe der Politik in das natürliche Spiel der Kräfte reguliert, steht vor der Kapitulation. Die großen Koalitionäre haben sich darauf verständigt, neben der zeitlichen Verlängerung der sog. Mietpreisbremse auf vier Jahre, in denen die Miete höchstens um 15% gesteigert werden darf, auch noch eine Deckelung der Miethöhe bei Erst- oder Wiedervermietung auf höchstens 10% über der in der Nachbarschaft vorherrschenden üblichen Miete/qm gemäß Mietspiegel zu beschließen.

November 2013: Vermieten, WEG, Doppelvermietung, Räumung ...

Nach der Sommerpause kommen auch die Gerichte wieder in Fahrt. So kann ich in unserem Newsletter für November 2013 wieder über einige wirklich interessante Entscheidungen insbesondere aus den Bereichen „vermieten“ und „WEG“ berichten. So klären wir die Frage, welche Ansprüche der Ausgebootete im Fall einer Doppelvermietung des Mietobjekts hat oder welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, dass von einer vollständigen Räumung des Mietobjekts bei Auszug gesprochen werden kann.

Oktober 2013: Feuchte Keller, Garagen, Wohngeldrückstände bei Eigentumsübergang ...

Nach einer längeren Sommerpause erhalten Sie heute die nächste Ausgabe unseres Newsletters. Nachdem sich offensichtlich auch die Gerichte eine Pause gegönnt haben und bei der Rechtsfindung über den Sommer hinweg Zurückhaltung geübt haben, haben wir uns auf vier, wie wir denken, interessante Urteile beschränkt. Im Bereich des Mietrechts geht es heute um feuchte Keller und die Frage, ob eine Garage unabhängig vom Wohnungsmietvertrag gekündigt werden kann. Im Bereich der WEG hatte das Gericht die Frage, wer für Wohngeldrückstände bei Eigentumsübergang haftet, zu entscheiden. Anlässlich eines neuen Anstrichs des Wohnhauses nahm das erkennende Gericht Farbe aus dem Spiel.

September 2013: Anschaffung von Rauchwarnmeldern, Raucher, Balkonverglasungen ...

In der August-Ausgabe von IN ImmoNews hoffen wir, wieder einige interessante Entscheidungen insbesondere aus den Bereichen „vermieten“ und „WEG“ anbieten zu können. Sehr aktuell und relevant für alle Wohnungseigentümer ist zum Beispiel die Entscheidung des BGH zur Beschlusskompetenz in Bezug auf die Anschaffung von Rauchwarnmeldern und den Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages. Auch starken Rauchern rücken die Gerichte zunehmend auf den Pelz, wie ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf zeigt. Zu den Erfordernissen, wann Balkonverglasungen als bauliche Veränderungen in Wohnanlagen vorgenommen werden dürfen, hat sich der BGH ebenso geäußert wie zur Frage, ab wann der Erwerber einer Immobilie seinem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen kann.

Juli 2013: Verschiedene Bereichen des Immobilienrechts

Auch im Juli bietet unser Newsletter wieder Beiträge aus verschiedenen Bereichen des Immobilienrechts. Von der Frage, wann ein Baum gefällt werden darf, über „die Falle Übernahmeprotokoll“ bis zur Abrechnung von Eigenleistungen des Eigentümers bei der Betriebskostenabrechnung …… es ist wieder für jeden etwas dabei.

Juni 2013: Mietpreisbremse

Mietpreisbremse – für uns von IN ImmoNews das Unwort des Immobilienjahres 2013. Nach der SPD springt nun auch noch die CDU, wenn auch halbherzig und wahltaktisch motiviert, auf den Wagen auf, der die Mietrenditen weiter stagnieren oder fallen lassen wird. Nicht genug, dass die Mieterhöhungsbremse bei bestehenden Mietverträgen bereits zum Mai 2013 eingeführt wurde – nein, nun soll auch noch die in unserem Rechtssystem stark verankerte Privatautonomie, also die allgemeine Vertragsfreiheit, beim Abschluss neuer Mietverträge ausgehebelt bzw. eingeschränkt werden.

Mai 2013: Marktbericht

Der im letzten Newsletter avisierte Marktbericht für München hat es nun doch nicht bis in diese Ausgabe von IN ImmoNews geschafft. Wir werden ihn aber alsbald nachreichen. Die Auswertung des neuesten Zahlenmaterials nimmt noch ein wenig Zeit in Anspruch; dafür können wir Sie dann aber mit top-aktuellen Zahlen informieren – und zwar nicht mit Angebotspreisen, sondern mit realen Verkaufspreisen.

April 2013: ... und raus bist Du!

... und raus bist Du! Wer kennt nicht den Reim in unzähligen Kinderspielen, in denen es darum geht, als Letzter übrig zu bleiben und damit das Spiel zu gewinnen.

Ähnlich sieht es im Ballungsraum München auf dem Immobilienmarkt aus. Finanz- und Staatsschuldenkrise, Währungsunsicherheiten, Niedrigzinsniveau und Angst vor Inflation führen dazu, dass viele Eigentümer von Immobilien trotz hoher Erlöserwartungen nicht bereit sind, ihr Haus oder ihre Wohnung zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu verkaufen. „Was soll ich mit dem Geld denn dann anfangen?“ fragen sich viele und drücken damit ihre Sorge um den Bestand des Geldes aus.

März 2013: Mietrecht

Erneut gab es in den vergangenen Wochen einige interessante Urteile rund um die Immobilie. Allein am 20.03.2013 hat der BGH zwei erwähnenswerte Urteile im Bereich des Mietrechts gesprochen. Aber lesen Sie selbst! Um künftig noch aktueller sein zu können, haben wir uns entschieden, die Periode unserer Ausgaben von IN ImmoNews weiter zu verkürzen. Um Sie auf der anderen Seite aber nicht zu überfrachten oder mit zu vielen Informationen zu ermüden, wird unser Newsletter künftig lediglich zwei bis max. vier Beiträge enthalten.

Kurz und knackig – interessant und kurzweilig, das ist die Art von Information, die wir Ihnen bieten wollen.

Februar 2013: Newsletter von ProEigentum UG Neu aufgelegt

Im Mai 2012 habe ich Ihnen eine Pause unseres Newsletters IN ImmoNews wegen eines durchgreifenden technischen Umbaus unserer IT-Struktur von 4 – 5 Monaten angekündigt. Die Zeit fliegt und nun sind es tatsächlich 9 Monate geworden, in denen Sie ohne unseren Newsletter auskommen mussten. Wir entschuldigen uns daher in aller Form für die maßlose Zeitüberschreitung (was mich ggf. für die Moderation von „Wetten, dass…“ qualifizieren könnte).

März 2012: Wenn der Eigentümer dem Mieter kündigt

wenn der Eigentümer dem Mieter kündigt – gleich, ob ordentlich oder fristlos, dann liegt in den meisten Fällen entweder Eigenbedarf vor oder der Mieter zahlt die Miete nicht mehr. Während in letzterem Fall dem Eigentümer ein weiteres Zuwarten nicht zugemutet wird und ein sofortiger Herausgabeanspruch besteht, muss der Eigentümer bei Eigenbedarf zunächst die gesetzliche bzw. vertragliche Kündigungsfrist abwarten, bis der Mieter das Mietobjekt schließlich zu übergeben hat. Diese kann je nach Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung und der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses bis zu neun Monaten betragen.

Dezember 2011: Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) geändert

die Bundesregierung hat die Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) geändert. Die Änderungen sind am 01. November 2011 in Kraft getreten. Die strengeren Bestimmungen haben die Steigerung der Trinkwasserqualität insbesondere auch in Mehrfamilienhäusern im Fokus. Dabei soll insbesondere durch Meldepflichten sichergestellt werden, dass sich weder mikrobiologische Krankheitserreger (Legionellen) noch gesundheitsschädliche chemische Stoffe im Trinkwasser befinden bzw. die zulässigen Grenzwerte nicht überschritten werden. Ohne ins Detail gehen zu wollen, kann festgestellt werden, dass die neue TrinkwV praktisch für alle WEG´s gilt, in denen auch Wohnungen vermietet werden. Für die Eigentümer/Eigentümergemeinschaften ergeben sich hieraus diverse Pflichten, die ich Ihnen hier im Überblick darstellen kann:

  • Anzeigepflichten
  • Mikrobiologische und chemische Untersuchung
  • Systemische Untersuchung der Proben

Oktober 2011: Gesetzesvorlage zum neuen Mietrecht-Änderungsgesetz

anbei erhalten Sie den neuen Newsletter der ProEigentum UG zu aktuellen Rechtsthemen und Serviceinformationen rund um die Immobilie. Ich hoffe, dass wir damit in kurzer und für Sie als Käufer, Bauherr oder Vermieter verständlicher Weise informieren und Ihr Interesse an immobilienrechtlichen Themen wecken können. Topaktuell ist zurzeit die Gesetzesvorlage zum neuen Mietrecht-Änderungsgesetz, das an etlichen Stellen die Rechte der Vermieter durchaus stärkt:

  • Energetische Modernisierung
  • Kündigungserleichterungen
  • Erleichterungen bei Räumungsklagen
  • Kündigungserschwerung bei Umwandlung

Ihre Immobilie anbieten

Was sollten Sie als Eigentümer beim Haus-/Wohnungsverkauf grundsätzlich beachten?

Verkehrswertermittlung  -  das Wichtigste gleich zu Beginn des Verkaufsprozesses

  • unter Wert verkaufen bedeutet Geld verschenken
  • zu teuer anbieten bedeutet zu lange Vermarktungszeiten, in denen das Objekt langsam „verbrennt“ und letztlich deutlich unter dem erzielbaren Bestpreis verkauft werden muss.

Zielgruppe identifizieren

  • In welcher Lage und in welchem Zustand befindet sich Ihr Objekt?
  • Ist das Objekt kinderfreundlich oder behindertengerecht?
  • Bietet die Infrastruktur Kindergärten, Schule, Einkaufsmöglichkeiten, gute MVG-Anbindung?
  • Daraus ergibt sich eine Käufer-Zielgruppe, für die die Insertion und sonstige Bewerbungsmaßnahmen ausgerichtet sein sollten. Die Bewerbung für eine Familie mit drei Kindern sieht anders aus als für ein älteres, kinderloses Ehepaar.     

Unterlagen zusammenstellen

Kaufinteressenten möchten vollständige Unterlagen vorgelegt bekommen. Da kommt ganz schön was zusammen. Aktueller Grundbuchauszug; ehemalige Baugenehmigung; Baubeschreibung; Protokolle, Jahresabrechnungen, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung etc. bei WEG. Insbesondere der Energieausweis muss ggf. sogar noch während der Insertion erstellt werden, sonst droht Bußgeld seit 01.05.2015!

Objekt anbieten

Ohne ein elektronisches Exposé mit wenigstens 1-2 Fotos, einem Grundrissplan, den Eckdaten mit Angaben zur Energieeffizienz und der Preisgabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten geht heutzutage natürlich nichts.

Objektbesichtigung

Nicht selten melden sich entweder ganze Heerscharen von Interessenten, die dann schwer zu organisieren sind oder es finden sich nur tröpfchenweise einzelne Interessenten, die den Termin dann kurzfristig 5 Minuten vor Beginn der Besichtigung per email absagen – zu einer Zeit, zu der Sie längst von zu Hause losgefahren sind und bereits vor Ort warten oder andere Termine für die Besichtigung verschoben haben. Das ist dann ärgerlich.

Warum lohnt es sich, einen professionellen Immobilienmakler zu beauftragen?

Marktkenntnis
Ihr qualifizierter Makler beobachtet den lokalen Immobilienmarkt seit Jahren und entwickelt dabei ein untrügliches Gespür für den Wert Ihrer Immobilie – zusammen mit einer seriösen Objektbewertung eine unschlagbare Kombination!


Wertermittlung Ihrer Immobilie

Nein, es genügt nicht, die inserierten Preise ähnlicher Objekte in ImmoScout24 zu vergleichen! Zwei Straßen weiter – und die Lage ist gegebenenfalls völlig anders zu bewerten. Baujahr, Grundriss, Zimmeraufteilung, Ausstattung, Erhaltungszustand, Haustechnik, Grundstücksgröße, Realteilung oder WEG – die Wertermittlung gehört in Profihände!


Unterlagen, Energieausweis, Grundriss, Objektfotos, Exposé, Inserate, u.s.w.  - sehr viel Arbeit, die Sie in die routinierten Hände eines Spezialisten legen sollten.

Eingehende Interessentenanrufe

auch an Sonn- und Feiertagen und oft noch um 22:00 Uhr oder bereits um 06:30 Uhr;
Ziehen Sie die Reißleine und bleiben Sie durch Einschaltung eines Maklers so lange wie möglich ungestört und auf Wunsch auch anonym!


Besichtigungen

nicht immer leicht für den Eigentümer, der keine Erfahrung mit vielen unterschiedlichen Charakteren und Personengruppen hat, die ungeniert durch sein Haus ziehen, jeden Schalter drücken und selbst vor dem Bilderrahmen des Familienfotos nicht Halt machen – ein guter Makler führt die Termine für Sie elegant, selbstsicher und souverän durch.

Video: „Ich dachte, es geht halt auch so“


Kaufpreisverhandlungen

Ein ungeschriebenes Gesetz besagt, dass sich ein Anwalt nie selbst verteidigen sollte!
Gleiches gilt sinngemäß für den Immobilien-Eigentümer, der beim Verhandeln über Vertragsdetails und Kaufpreis in eigener Sache, zumindest ohne sachkundige Unterstützung, nur verlieren kann, weil er zu stark emotional gebunden ist.

Eigentlich unverständlich, warum es immer noch Eigentümer gibt, die ihre Immobilie selbst verkaufen.

Sie lassen Ihre Haare doch auch vom Friseur schneiden, oder?

Warum Sie sich für die Premium Vermarktung durch ProEigentum Immobilien entscheiden sollten?

  • Beschaffung von Grundbuchauszügen, Bauakten, etc.
  • Detaillierte Klärung des Baurechts bei Grundstücken
  • gestaltete Grundrisse in 2D und 3D
  • animierte 3D-Darstellung möglicher Baukörper durch Architekt
  • Fotos durch Berufsfotograf
  • Homestaging (Möblierung während der Vermarktungsphase)
  • Objekt-Video
  • Einzelbesichtigungstermine oder
  • Open House Event mit Bieterverfahren (auf Wunsch mit Catering)
  • rechtliche Begleitung durch Unternehmensanwalt in allen Phasen
  • Finanzierungsprüfung (Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmittel)
  • Notartermin – Vorbereitung und Begleitung
  • Objektübergabe mit Übergabeprotokoll und einem Glas Champagner
  • Wohngeldsplitting, Mitteilung an Einwohnermeldeamt,
  • Meldung des Besitzübergangs an Hausverwaltung bei WEG

Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch von uns beraten und eine für Ihre Immobilie maßgeschneiderte Vermarktung besprechen!

Es liegt an Ihnen!